Wichtige News von der Blum GmbH
BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) seit 15.08.2022
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Es werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden
Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Detaillierte Informationen zur BAFA Einzelmaßnahmen (BEG EM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Konditionen
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinneit und Kalenderjahr.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
wir beraten Sie gern ... 07943 - 2352
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